Kanton Bern
| Bernische Gesetzessammlung (BELEX) |
Elektronischer Newsletter mit neuen Berner Erlassen
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Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Die Kantonalen Jugendämter sind zuständig für die Alimentenhilfe. |
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Alimentenbevorschussung Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben. Rückständige Forderungen werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe. Inkassohilfe Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Die Hilfe ist von der Vormundschaftsbehörde am Wohnsitz der berechtigten Person zu erbringen, soweit nicht ein regionaler Sozialdienst oder eine andere gemeinnützige Stelle mit der Aufgabe betraut ist. Sie steht Kindern und Erwachsenen zu. Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen
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